Verschneite Schilder
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Verschneite Schilder
Hallo allerseits!
Ich habe mal gehört, dass zugeschneite Verkehrszeichen nicht gültig sind. Stimmt dass?
Ich habe mal gehört, dass zugeschneite Verkehrszeichen nicht gültig sind. Stimmt dass?
Re: Verschneite Schilder
Im Prinzip ja, es sei denn, sie sind durch ihre Form eindeutig zu erkennen - z.B. das Stop(p)-Schild, Vorfahrtstraße, Vorfahrt gewähren, verkehrsberuhigter Bereich etc.Segafrendo hat geschrieben:Hallo allerseits!
Ich habe mal gehört, dass zugeschneite Verkehrszeichen nicht gültig sind. Stimmt dass?
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das gillt jedoch nur, wenn Du nicht ortsunkundig bist. Wenn Du jeden Tag an einem Schild vorbeikommst, dann wird davon ausgegangen, das Du Dich am nächsten Tag noch dran erinnern kannst. Da gab es (soweit ich mich erinnere) vor kurzem einen Beitrag in der ADAC Motorwelt.
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- Segafrendo
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Wie ist es dann mit den Dynamischen Verkehrsschildern wenn die zugeschneit sind? Hatte das schon öfter auf der A8 Sbg.-> München...
Wenn da drunter jetzt 60 erlaubt sind und du mit 180 ankommst weil du nicht weißt das in 2 km ein Unfall ist?
Wenn da drunter jetzt 60 erlaubt sind und du mit 180 ankommst weil du nicht weißt das in 2 km ein Unfall ist?

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Aber ganz ohne Verkehrsbeeinflussungsanlage weiß man doch auch nicht, dass da ein Unfall lauert...
Ich habe was: ADACSegafrendo hat geschrieben:Gibts das auch irgendwo online zum mitschneiden? habe bis jetzt leider nichts gefunden.
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Supi, digibär! Irgendwo wurde auch mal ein Richterlicher Beschluß dazu gefaßt, also sowas wie "Laut Urteil vom Verkehrsgericht vom 31.02.1867, ... sind ... verschneite Schilder ungültig". Wo könnte sowas stehen? Ich hatte mal sowas vor laaanger Zeit in der Zeitung gelesen, leider hatte ich mir das nicht ausgeschnitten. 

Ehmmm - heisst Du in echt nicht Sebastian Loeb? Wenn schon die dynamischen Vekehrsschilder zugeschneit sind (obwohl man alles tut, damit sowas nicht so leicht passiert) muss die Strasse besonders fuer 180km/h geeignet sein...Wie ist es dann mit den Dynamischen Verkehrsschildern wenn die zugeschneit sind? Hatte das schon öfter auf der A8 Sbg.-> München...
Wenn da drunter jetzt 60 erlaubt sind und du mit 180 ankommst weil du nicht weißt das in 2 km ein Unfall ist?

Ansonnsten gilt die Regel, dass man die Geschwindigkeit den Strassenbedingungen anpassem muss - wenn Du also in die Unfalstelle hinknallst, war es deine Schuld sein.
An der Kreuzung sehe ich es auch als kein sooooo grosses Problem, denn bei den Wetterbedingungen, die fuer verschneite Verkehrschilder herrschen muessen, rasst man wohl nicht so schnell, dass man im Zweifellsfall die Regel "Recht vor Links" nicht einwenden koennte...