
Es gibt hier im Forum einige Diskussionen zum Thema Rückleuchten einfärben etc.
Unumstritten illegal, wegen Änderung der Leuchtkraft und -intensität. Das ABE und die Versicherung erlischt.
Bei der Rückleuchte vom Skoda Octavia Combi gibt es (siehe 2.Bild) mittig auf Höhe des Blinkers und der Rückleuchte, ich vermute, rote Bedruckung. Der Bereich ist nicht lichtdurchlässig, hat also keinen Einfluss auf die Leuchtstärke o.ä.
Den Bereich könnte man (siehe schlecht gefaktes Bild 1) statt rot in silber o.ä. einfärben.
Hier meine Frage dazu:
Erlischt auch dann das ABE, wenn man Bereiche der Rückleuchte verändert, die absolut nicht die Leuchtkraft oder ähnlich TÜV-relevantes beeinflusst?
Gruß
