ABE - Rückleuchte - Frage

Speziell zum Tuning des Octavia I
tuningmitstil

ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von tuningmitstil »

Bevor hier entsetzte Antworten kommen, dass sei illegal etc. - erst meine Frage lesen und dann antworten und 2., es ist eine reine Interessensfrage eines Laien, die mir beim Einschlafen kam ;)

Es gibt hier im Forum einige Diskussionen zum Thema Rückleuchten einfärben etc.
Unumstritten illegal, wegen Änderung der Leuchtkraft und -intensität. Das ABE und die Versicherung erlischt.

Bei der Rückleuchte vom Skoda Octavia Combi gibt es (siehe 2.Bild) mittig auf Höhe des Blinkers und der Rückleuchte, ich vermute, rote Bedruckung. Der Bereich ist nicht lichtdurchlässig, hat also keinen Einfluss auf die Leuchtstärke o.ä.
Den Bereich könnte man (siehe schlecht gefaktes Bild 1) statt rot in silber o.ä. einfärben.

Hier meine Frage dazu:
Erlischt auch dann das ABE, wenn man Bereiche der Rückleuchte verändert, die absolut nicht die Leuchtkraft oder ähnlich TÜV-relevantes beeinflusst?

Gruß :)
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RS-Rene
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von RS-Rene »

Hallo,

leider ja da das Gutachten ja ursürünglich für den Scheinwerfer als ganzes erstellt wurde.

:)
„Geht ein deutscher Techniker mit ein paar Konservendosen in den Urwald, kommt er mit einer Lokomotive heraus.”

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tuningmitstil

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von tuningmitstil »

die Frage, die sich mir dabei stellt:

es erlischt das ABE, dann fährt dir bei genau wie oben beschriebenen Heckleuchten jemand auf. Dieser könnte dann trotz Eigenverschuldens argumentieren, dass Bereiche, die letztendlich nichts mit der Helligkeit der Rückleuchten etc. zu tun haben, ihn dazu verleitetet haben, aufzufahren = Versicherungsprobleme. (?)

Deutsche Logik :D
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Boettch_70
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von Boettch_70 »

Im Zweifelsfall kannst Du ja mal zum TÜV oder Dekra fahren und dort den Prüfer mal fragen, was er dazu meint.
Viele Grüße aus Changchun (China).

Boettch_70
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von tehr »

Boettch_70 hat geschrieben:Im Zweifelsfall kannst Du ja mal zum TÜV oder Dekra fahren und dort den Prüfer mal fragen, was er dazu meint.
Die geben Dir aber auch keine rechtsverbindliche Auskunft. Wenn es zum Unfall kommt, kann der Richter ganz anderer Meinung sein.

Jegliche Veränderung an den geprüften Beleuchtungseinrichtungen ist unzulässig, und das ist auch gut so.
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von Offroader »

tuningmitstil hat geschrieben:die Frage, die sich mir dabei stellt:

es erlischt das ABE, dann fährt dir bei genau wie oben beschriebenen Heckleuchten jemand auf. Dieser könnte dann trotz Eigenverschuldens argumentieren, dass Bereiche, die letztendlich nichts mit der Helligkeit der Rückleuchten etc. zu tun haben, ihn dazu verleitetet haben, aufzufahren = Versicherungsprobleme. (?)

ach wo,...derjenige welcher ein Auto übersieht nur weil die Rückfahrscheinwerfer (nicht Rückleuchten im ganzen) anders dekoriert sind, der hat sowieso andere Probleme .. :rofl:

andersrum hats Rene ja schon treffend argumentiert, die Leuchten sind separat geprüft und zugelassene Sicherheitseinrichtungen.
Caser

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von Caser »

Machs einfach wenns dir gefällt....hab ich auch getan.

Bild
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von darkking »

tolle Antwort Caser, gut auf die Frage geantwortet :roll:

Wie schon geschrieben, ist jegliche Veränderung der Beleuchtungseinrichtung nicht erlaubt. Auch Fehler in der Produktion sind dabei inbegriffen (weshalb auch die vollweißen Rückleuchten der Limo, die durch fehler in der produktion entstanden sind, nicht zulässig sind)
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von Alfred »

Dann dürften ja auch diese aufgeklebten und lackierten hinteren "Abdeckmasken" (ala böser Blick) unzulässig sein? Wird aber mit ABE vertuppt... Ich meine diesen Tinnef hier: Klick

MfG Alfred
09.07.07: Octavia BiFuel verkauft, bis 30.08.07 Passat 3C
30.08.07 Superb Exclusive BiFuel Cappuccino-Beige mit Wischwassersieb :D
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Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Beitrag von Offroader »

Alfred hat geschrieben:Dann dürften ja auch diese aufgeklebten und lackierten hinteren "Abdeckmasken" (ala böser Blick) unzulässig sein? Wird aber mit ABE vertuppt... Ich meine diesen Tinnef hier: Klick

Nö moment mal, da besteht ein gewaltiger Unterschied. Wenn heute ein Anbauteil eine ABE hat dann besagt das ja das dieses Teil geprüft und für den Betrieb am jeweiligen Auto, bzw im Strassenverkehr für zulässig empfunden wurde....Zulassungen für solche Teile, und hinzu für solche sicherheitsrelevanten werden nur unter strengsten Prüfbedingungen ausgestellt... :wink:
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