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ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 26. August 2010 10:12
von tuningmitstil
Bevor hier entsetzte Antworten kommen, dass sei illegal etc. - erst meine Frage lesen und dann antworten und 2., es ist eine reine Interessensfrage eines Laien, die mir beim Einschlafen kam ;)

Es gibt hier im Forum einige Diskussionen zum Thema Rückleuchten einfärben etc.
Unumstritten illegal, wegen Änderung der Leuchtkraft und -intensität. Das ABE und die Versicherung erlischt.

Bei der Rückleuchte vom Skoda Octavia Combi gibt es (siehe 2.Bild) mittig auf Höhe des Blinkers und der Rückleuchte, ich vermute, rote Bedruckung. Der Bereich ist nicht lichtdurchlässig, hat also keinen Einfluss auf die Leuchtstärke o.ä.
Den Bereich könnte man (siehe schlecht gefaktes Bild 1) statt rot in silber o.ä. einfärben.

Hier meine Frage dazu:
Erlischt auch dann das ABE, wenn man Bereiche der Rückleuchte verändert, die absolut nicht die Leuchtkraft oder ähnlich TÜV-relevantes beeinflusst?

Gruß :)

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 26. August 2010 11:21
von RS-Rene
Hallo,

leider ja da das Gutachten ja ursürünglich für den Scheinwerfer als ganzes erstellt wurde.

:)

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 26. August 2010 14:00
von tuningmitstil
die Frage, die sich mir dabei stellt:

es erlischt das ABE, dann fährt dir bei genau wie oben beschriebenen Heckleuchten jemand auf. Dieser könnte dann trotz Eigenverschuldens argumentieren, dass Bereiche, die letztendlich nichts mit der Helligkeit der Rückleuchten etc. zu tun haben, ihn dazu verleitetet haben, aufzufahren = Versicherungsprobleme. (?)

Deutsche Logik :D

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 26. August 2010 17:39
von Boettch_70
Im Zweifelsfall kannst Du ja mal zum TÜV oder Dekra fahren und dort den Prüfer mal fragen, was er dazu meint.

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 26. August 2010 18:01
von tehr
Boettch_70 hat geschrieben:Im Zweifelsfall kannst Du ja mal zum TÜV oder Dekra fahren und dort den Prüfer mal fragen, was er dazu meint.
Die geben Dir aber auch keine rechtsverbindliche Auskunft. Wenn es zum Unfall kommt, kann der Richter ganz anderer Meinung sein.

Jegliche Veränderung an den geprüften Beleuchtungseinrichtungen ist unzulässig, und das ist auch gut so.

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 26. August 2010 18:03
von Offroader
tuningmitstil hat geschrieben:die Frage, die sich mir dabei stellt:

es erlischt das ABE, dann fährt dir bei genau wie oben beschriebenen Heckleuchten jemand auf. Dieser könnte dann trotz Eigenverschuldens argumentieren, dass Bereiche, die letztendlich nichts mit der Helligkeit der Rückleuchten etc. zu tun haben, ihn dazu verleitetet haben, aufzufahren = Versicherungsprobleme. (?)

ach wo,...derjenige welcher ein Auto übersieht nur weil die Rückfahrscheinwerfer (nicht Rückleuchten im ganzen) anders dekoriert sind, der hat sowieso andere Probleme .. :rofl:

andersrum hats Rene ja schon treffend argumentiert, die Leuchten sind separat geprüft und zugelassene Sicherheitseinrichtungen.

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 26. August 2010 18:24
von Caser
Machs einfach wenns dir gefällt....hab ich auch getan.

Bild

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 27. August 2010 13:23
von darkking
tolle Antwort Caser, gut auf die Frage geantwortet :roll:

Wie schon geschrieben, ist jegliche Veränderung der Beleuchtungseinrichtung nicht erlaubt. Auch Fehler in der Produktion sind dabei inbegriffen (weshalb auch die vollweißen Rückleuchten der Limo, die durch fehler in der produktion entstanden sind, nicht zulässig sind)

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 27. August 2010 14:39
von Alfred
Dann dürften ja auch diese aufgeklebten und lackierten hinteren "Abdeckmasken" (ala böser Blick) unzulässig sein? Wird aber mit ABE vertuppt... Ich meine diesen Tinnef hier: Klick

MfG Alfred

Re: ABE - Rückleuchte - Frage

Verfasst: 27. August 2010 15:21
von Offroader
Alfred hat geschrieben:Dann dürften ja auch diese aufgeklebten und lackierten hinteren "Abdeckmasken" (ala böser Blick) unzulässig sein? Wird aber mit ABE vertuppt... Ich meine diesen Tinnef hier: Klick

Nö moment mal, da besteht ein gewaltiger Unterschied. Wenn heute ein Anbauteil eine ABE hat dann besagt das ja das dieses Teil geprüft und für den Betrieb am jeweiligen Auto, bzw im Strassenverkehr für zulässig empfunden wurde....Zulassungen für solche Teile, und hinzu für solche sicherheitsrelevanten werden nur unter strengsten Prüfbedingungen ausgestellt... :wink: