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Versicherung wechseln bei Fahrzeugkauf

Verfasst: 2. August 2004 14:21
von Meinzelmännchen
Hallo zusammen,

ich bin ein wenig verwirrt.

Ich hatte vorher einen Hyundai Lantra und der war bei der Mecklenburgischen Versicherung versichert. Diesen habe ich verkauft und abgemeldet.

Kurz danach habe ich dann mir einen Octavia gekauft und diesen Angemeldet und bei der HUK 24 versichert. Was bis jetzt auch reibungslos klappte.

Jedoch rief mich letzte Woche meine alte Versicherungsfrau an und meinte, das ein Wechsel im Laufenden Jahr nicht gehen würde. Was ist da dran?

Habe von der Mecklenburgischen jetzt auch ein schreiben bekommen, dass sie den Versicherungsschutz für den Wagen (Hyundai) unterbrochen haben. Jedoch das Beitragsguthaben erst verrechnet wird, wenn der Wagen wieder zugelassen wird oder ein halt ein Neufahrzeug.

Wie komme ich jetzt an das letzte Geld?

Kennt sich jemand bei Euch damit aus?

Gruß
Meinzel

Verfasst: 2. August 2004 14:32
von insideR
Ne klasse Verarsche. Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, ist der Versicherungsgegenstand nicht mehr existent und der Vertrag ohne Grundlage.
Ich würde denen mit dem Verbraucherschutz drohen und nochmal die Passagen aus dem Kleingedruckten studieren. Aber ich hab gerade meinen Hund wg Tod gekündigt bei der Haftpflicht und das ging ohne Probs und bei einem Auto ist es nicht anders.
Mit der Abmeldebescheinigung des Ordnungsamtes hast du sofort nach Abmeldung die Versicherung gekündigt, sehe ich das richtig?
Dann können dir dir nix.

Ralf

Verfasst: 2. August 2004 14:35
von Meinzelmännchen
Nee, nicht so ganz. Ich habe erstmal nur die Abmeldebescheinigung gefaxt. Dachte das sich daraus die Kündigung automatisch ergibt, da ja der Wagen den Versicherungsgrundstand ergibt.

Also muß ich noch ein schreiben aufsetzen, und was sollte da genau drin stehen?

Verfasst: 2. August 2004 16:47
von SchlachterHorst
Also ich habe der Versicherung einfach einen Brief geschrieben, in der ich der Verkauf des Fahrzeugs gemeldet habe. Dadurch hat die Versicherung wohl selbst erkannt, das der Vertrag gekündigt werden soll.

Wenn Du "nur" die Abmeldung gefaxt hast kann es schon sein, das der Vertrag nur ruht. Also gleich die Kündigung hinterhergeschickt und Ruhe ist !!
.. obwohl die von der Meldestelle doch auch automatisch die Versicherung informieren wegen der Haftpflicht, oder irre ich mich jetzt ?


Grüße
SchlachterHorst

Verfasst: 2. August 2004 16:57
von insideR
Versicherung und automatisch? Außer Erhöhungen wohl eher nix. Tja, kann durchaus so in den Bedingungen stehen, ausdrücklich gekündigt hast du nicht.

Ralf

He, Nordlichter unter sich!

Verfasst: 2. August 2004 17:15
von Sigma
Hi,

es ist schon richtig, das die Meldestelle die Versicherung informiert...aber man muss der Versicherung schon mitteilen, wie man dann weiter verfahren möchte. Schliesslich müssen Halter und Versicherungsnehmer nicht die gleichen Leute sein.
Habe von der Mecklenburgischen jetzt auch ein schreiben bekommen, dass sie den Versicherungsschutz für den Wagen (Hyundai) unterbrochen haben. Jedoch das Beitragsguthaben erst verrechnet wird, wenn der Wagen wieder zugelassen wird oder ein halt ein Neufahrzeug.
Denen würde ich erstmal was erzählen...Im Ernst: Ein kurzes Schreiben an die Versicherung zwecks Kündigung aufsetzen, Kontoverbindung zur Erstattung angeben und erledigt ist das Ganze.

Du zahlst jährlich nehm ich mal an, sonst könntest Du auch zurückbuchen lassen und nur den richtigen Betrag wieder überweisen.

Tschau,

Sigma

Verfasst: 2. August 2004 17:55
von Meinzelmännchen
Okay,

dann werde ich mich jetzt mal gleich dran machen.

Bin ja mal gespannt wie sich dann die Versicherung verhält. Werde es auf alle Fälle hier noch mal dann kundtun.

Gruß
Meinzel

Verfasst: 3. August 2004 10:28
von mastermind
Moin, moin,

also hier in HH läuft sowas mitlerweile elektrisch und automatisch, da krigst Du gar keine papierhafte Bescheinigung über die stillegung mher für die Versicherung. Und ich muss Sagen nach 4 Wochen hatten wir unser Geld wieder.

Geb Deiner Versicherungstante mal den Tipp dass der Vertragsgegenstand nicht mehr existent ist und die Dir Dein Geld zurückgeben sollen.

Ansonsten Verbraucherschutz oder besser noch mal mit der BaFin drohen.

Henry :wink:

Verfasst: 5. August 2004 07:58
von Melli
wahrscheinlich war die abmeldebestätigung noch nicht eingegangen.
normalerweise ist autoverkauf = risikowegfall = vertragsauflösung.
wenn du dann ein neues auto hast (neues risiko) kannst du es versichern wo du möchtest.
das ist unabhängig vom monat oder jahr....da hat dir die versicherungstante blödsinn erzählt.

SchlachterHorst hat geschrieben: .. obwohl die von der Meldestelle doch auch automatisch die Versicherung informieren wegen der Haftpflicht, oder irre ich mich jetzt ?


Grüße
SchlachterHorst
genauso ist es ;)