Octavia Heckschaden HILFE

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia I
VW2Audi
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Octavia Heckschaden HILFE

Beitrag von VW2Audi »

Hallo leute hatte eben einen Unfall auf der A5 mir ist ein Offenbacher ins auto gefahren und warscheinlich bin ich auch noch schuld! Hatte ihn gesehen aber seine Geschwindigkeit unterschätzt und zack! Jetzt ist mein Oci hinten links ganz krumm! Hat jemand von euch vieleicht eine Stoßstange , Heckleuchte hinten links und eine Combi Heckklappe für mich?

Bin leider nur Teilkasko versichert also darf ichs selber zahlen! :-(
Alles scheiße!

Wäre für jedes Angebot sehr dankbar!!!
Mein Octavia ist BJ 1298
Könnt euch ja mal melden
CKuemmel@gmx.de
oder 06033748579
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MS-RS
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Beitrag von MS-RS »

Da habe ich wohl in Geschichte wieder mal nicht richtig aufgepasst.
1298 gab es im allerbesten Fall Pferd und Wagen, das die auch schon Octavia hießen wußte ich garnicht. :D
Tut mir aber leid für dein Auto.
RS Blackm. mit Chip, aber sonst alles Serie.
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digidoctor
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Beitrag von digidoctor »

wenns hinten knallt gibts vorne geld
Abtrünnig für x Jahre
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tschlueter
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Beitrag von tschlueter »

digidoctor hat geschrieben:wenns hinten knallt gibts vorne geld
Vor allem wenn der Auffahrer schneller als 130km/h gefahren ist. Wer schneller als Richtgeschwindigkeit fährt hat oft schlechte Karten...Er muss eben mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.
Cu
Torsten

Octavia Collection Combi - 2.0 - Xenon - MaxiDot - GRA - MFL
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Melli
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Beitrag von Melli »

dazu müsste erstmal bewiesen sein, dass er schneller gefahren ist. geschwindigkeiten kann man nämlich nicht einschätzen, sondern nur messen.

zur schuldfrage: da kommt es drauf an wie der unfall entstanden ist.
ich nehmen an, dass du einen spurwechsel durchführen wolltest.
(von rechts nach links ?)...

wenn dein scheinwerfer kaputt sein soltle, kannst du den über deine teilkasko abrechnen lassen (vorausgesetzt deine selbstbeteiligung ist nicht über dem scheinwerferpreis). hilft zwar nicht viel aber besser als gar nichts.
Octi II 1.9 TDI Elegance mit DSG, Black-Magic-Perleffekt, TPM, Heckscheibenwischer, Musiksystem Audience, Soundsystem Audience, Xenon
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paramaster
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Beitrag von paramaster »

Melli
geschwindigkeiten kann man nämlich nicht einschätzen, sondern nur messen.
Fast richtig... Man kann Sie vom Gutachter eroieren lassen... Aber leider nur wenn einer gestanden ist...
Ich denke das VW2Audi trotzdem recht bekommt... Auffahrer sind eigentlich immer schuld...
Superb II Greenline 105 PS TDI, Black-Magic
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frankw
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Beitrag von frankw »

Herzliches Beileid für Deinen Octi. Ich würde als erstes einmal überprüfen lassen, ob der Octi nicht in der Spur verzogen ist. Wenn dies der Fall ist, kann man sich die Reparatur ersparen, da selbst ein Strecken nie wieder die Spur des Fahrzeuges wieder herstellen kann. Folge sind z.B. ungleichmäßig abgefahrene Reifen. Ein solches Auto in Deutschland weiter zu verkaufen bringt meist Probleme nach sich.

Zum Thema Schuldfrage, da würde ich einen Anwalt konsultieren, da er sich mit Urteilen und ähnlichen Rechtssprechungen besser auskennt.
Pauschal würde ich aber auch nicht behaupten, daß Du die alleinige Schuld bekommst. In Deutschland gibt es auf BAB eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und wer schneller Fährt kann im Falle eines Unfalls eine Teilschuld angerechnet bekommen.
Die andere Frage ist, bist Du kurz vor den Unfallgegner ausgeschert? Wenn ja dann handelt es sich für den Unfallgegener für ein unabwendbares Ereignis (er konnte durch eine Vollbremsung bzw. Ausweismanöver dieses Ereignis nicht mehr abwenden -> auf einer BAB ist dies meist schlecht möglich) und die Hauptschuld liegt bei Dir.

Aber alles im allen ist es nur eine Rumorakelei. Konsultiere einen Anwalt, den der ist mit der Materie besser vertraut.

Ich hoffe das alles für Dich schnell und gut ausgeht. Den Ärger nach einen Unfall kenne ich und der ganze Müll kann sich um Monate hinziehen.

Gruß Frank
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Melli
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Beitrag von Melli »

mit dem anwalt ist eine gute sache, wenn eine verkehrsrechtschutzvers vorhanden ist, sonst kann es (je nach schadenhöhe) schon ganz schön teuer werden.

nochmals zur schuldfrage: es kommt hier wirklich drauf an, wie sich der unfall ereignet hat. beim spurwechsel gilt erhöhte aufmerksamkeit und wenn der schaden darauf schließen lässt, dass er einfach die spur gewecshelt hat, ohne richtig zu schauen ist es völlig unerheblich, ob
der andere zu schnell war...zumal (wie auch in meinem ersten post geschrieben) man erstmal beweisen muss, ob der andere zu schnell war (und das kann man nur per gutachten machen lassen, ob sich diese mehrkosten bei einem bagatellschaden rechnen, wage ich mal zu bezweifeln) und selbst wenn er zu schnell war, dann bekommt er (vw2audi) trotzdem die hauptschuld. das macht nicht viel aus....
aber solange wir nicht den genauen schadenhergang wissen, ist das sowieso ein schuss ins dunkle...
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VW2Audi
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Er ist tot :-(

Beitrag von VW2Audi »

Es ist zum Kotzen! Mein Octavia (Seit 2 Monaten in meinem Besitz) ist tot
Er ist total verzogen!

Was den Unfallhergang betrifft befand ich mich beim Spurwechsel - habe das andere Fahrzeug auch gesehehn aber seine Geschwindigkeit unterschätzt!

Ich wollte schon früher auf die linke spur habe auch schon geblinkt und noch einen vorbei gelassen bis ich dann raus gefahren bin und wurde dann von dem anderen getroffen! :-(

Rechtsschutz!? Nein leider nicht und Vollkasko ist leider auch nicht!

Ich könnte nurnoch kotzen!

Frohes Fest!
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Mummelratz
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Beitrag von Mummelratz »

Wenn Du im ADAC bist, dann kannst Du Dir bei einem ADAC- Vertragsanwalt in der Sache Rat einholen und das kostenlos! Und in dem von Dir geschilderten Fall, würde ich an Deiner Stelle den Unfallhergang aus Deiner Sicht schnellstmöglich Deiner Versicherung melden. Aber mit dem Satz drin, dass Du Dich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehalten hast und das Du den Auffahrenden im Rückspiegel nicht gesehen hast! Dann wird Deine Haftpflichtversicherung prüfen, ob Du überhaupt Schuld hast und wenn ja zu wieviel Prozent Dir eine Teilschuld anzurechnen ist. In einem solchen Fall gehen die Versicherungen meistens davon aus, das der Unfallgegner mit einer weitaus höheren Geschwindigkeit unterwegs war. Denn, wie schon von meinen Vorrednern geschildert, hat ist der Auffahrende in den meisten Fällen der Schuldige! Wie gesagt, hier kann Dir höchstens eine Teilschuld angerechnet werden! Aber ein Schuldeingeständnis würde ich an Deiner Stelle niemals abgeben!!!
Ich denke, Du hast sogar ganz gute Karten!

Tut mir leid im Deinen Octi! Leider wieder einer weniger.
mfg
Der Mummelratz

Skoda Octavia Combi Collection 1.8T (MKB: AUM, Bj. 09/03)

StGB §328 Absatz 2.3: "Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft [....] ---> ... wer eine nukleare Explosion verursacht.
Gesperrt

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