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Segafrendo
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Beitrag von Segafrendo »

Zusatz:

Wenn das Auto wirklich > 8000€ Schaden hat würde ich lieber das Radio ausbauen und es dann in die Presse schieben/als Unfallwagen verkaufen als diese Reparatur mit Richtbank usw. durchziehen. Da kommt glaube ich nichts Halbes und nichts Ganzes dabei raus.
Skoda Superb Combi 2.0 TDI 140PS

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frankw
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Beitrag von frankw »

Das sehe ich genaus wie Segafrendo. Das Ding ist nach der Reparatur einfach nichts mehr Wert.

Gruß Frank
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frank_ha
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Beitrag von frank_ha »

Ihr macht mir ja nicht gerade das, was man Hoffnung nennt. Meine Frau und ich bauen gerade ein Haus, dass heißt wir sind sowieso schon klamm wie eine Kirchenmaus und müssen jeden Euro 3 mal umdrehen und haben gar kein Geld für ein vergleichbares Auto.
Unser Octi hat beheizbare Sitze, das Hundenetz hinten, Multifunktionsdisplay, Sunset hinten etc.
Wenn, dann möchte ich das natürlich auch alles wieder haben.

Wir haben 18900€ bezahlt und nun liegt der Schaden bei 8429€. Der Wagen wurde vor exakt einem Jahr gekauft und zugelassen. Modelljahr 2004.

Wenn ich den in die Schrottpresse schiebe und bekomme 8429 + evtl noch Wertausgleich, da kann ich mir im Leben keinen neuen, vergleichbaren (sprich mit all den Features die meiner hat) kaufen. Wovon ???

Mir wird immer schlechter...... :(
Poldi-NRW

Beitrag von Poldi-NRW »

Hallo,


lass mich raten, Du hast der Werkstatt eine Abtrittserklärung unterschrieben und sie wollen dann selber mit der Versicherung abrechnen ???


Hier meine Erfahrungen die ich persönlich gerade erst gemacht habe:

Der Gutachter muss sich einen realen Marktwert für den unreparierten Wagen einholen, d.h. er fragt Unfallwagenaufkäufer wieviel sie bieten, dann ermittelt er den Schaden und den derzeitigen Marktwert. Dann käme gro soetwas raus wie, 4000 Euro Restwert, 8000 Euro Reperatur und dann wird noch der derzeitige Marktwert berücksichtigt für ein vergleichbares Auto, sprich Wiederbeschaffungswert, ist alles recht kompliziert, daher einfach mal nur so grob angerissen.
Sprich wenn Du den Wagen an den Unfallwagenaufkäufer verkaufst, der Gutachter kann dir diesen nennen, bekommst Du 4000 Euro, den Reperaturschaden von der Versicherung 8000 Euro und dann ggf. noch einen Ausgleich und dann gibt es noch Regelungen bzgl. der MwSt. wann die Versicherung diesen Zahlen muss.
Siehe auch bzw. weitere Tipps:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Unfall ... efault.asp

Dann bzgl. Leihwagen, ist es in der Regel so, daß einem automatisch kein Leihwagen zusteht, sondern nur wenn er tatsächlich benötigt wird und eine gewisse Menge Kilometer gefahren wird, Stichwort Schadensminderungspflicht, es kann teilweise günstiger sein sich von der Versicherung die Taxikosten begleichen zu lassen und dann musst Du noch aufpassen ob der Wagen nach Normaltarif oder Unfallersatztarif abgerechnet wird, je nachdem wann Du ihn anmietest und ob die Anmietung dann unter die Unfallersatztarifabrechnung fällt, Wagen nach Unfallersatztarif sollten eigentlich nur dann abgrechnet werden wenn Du den Wagen sofort als Ersatz anmietest und nicht erst nach ein paar Tagen. Der Unfallersatztarif ist damit begründet, daß der Vermieter ständig Autos vorhalten muss die der Kunde von jetzt auf gleich und nicht im Voraus eine Anmietung einplanen kann.
Dein Autovermieter hat dich da hoffentlich nicht aufgeklärt zu welchem Tarif er abrechnet bzw. auf dem von Dir unterschriebenen Teil steht nicht der Tarif, dann bist Du fein raus wenn Du eine Abtretungserklärung unterschrieben hast für den Leihwagen und mal ein falscher Tarif versucht gemacht wird zur Geltung zu bringen, z.B. der normale Tarif wenn Du regulär einen Wagen anmietest ohne "Unfall" ist meist deutlich günstiger.
Falls Du einen nach Unfalltarif hast, kann dieser je nach Umstand berechtigt sein, wenn die Versicherung anderen Meinung ist, bekommst Du meist ein Schreiben von denen welches Du ausfüllen möchtest, je nach dem was Du ankreuzt bekennst Du dich schuldig, ist ein Fangfragebogen, am besten gleich im Falle des Falles damit zum Anwalt.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallersatztarif

Mein Tipp, da man normalerweise mit den ganzen Vorgängen nicht täglich zu tun hat, immer zum Anwalt, Kosten übernimmt die gegenerische Versicherung wenn Ihr keine Schuld habt, auch wichtig bzgl. der Halswirbelschmerzen um da ggf. etwas geltend machen zu können.
Wer Schuld ist, lässt sich auch meist schon auf dem Polizeiunfallaufnahmebogen feststellen wenn die Polizei es für eindeutig hält.
Zuletzt geändert von Poldi-NRW am 16. August 2005 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Segafrendo
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Beitrag von Segafrendo »

Die Polizei nimmt nur den Unfall auf. Mehr nicht.
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frank_ha
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Beitrag von frank_ha »

Uff ! Hallo Poldi, es stimmt, ich habe diese Abtrittserklärung unterschrieben! Besonders aufgeklärt wurde ich nicht darüber um genau zu sein, gar nicht. Ich dachte, man macht das so, hatte noch niemals einen Unfall vorher.
Die nette Dame vom Freundlichen füllte den Wisch aus und ich durfte unterschreiben. Zumal meine Frau noch total unter Schock stand und mich zugesabbelt hat (nicht böse gemeint), habe ich eh nicht genau hingehört, was sie zu dem Formular erzählt hat, wenn sie überhaupt etwas gesagt hat. Ich weiß es nicht mehr genau.

Den Leihwagen habe ich auf meien Nachfrage noch direkt im Autohaus bekommen, allerdings nicht vom Autohaus, weil die angeblich keine "eigenen" Wagen vorrätig hatten, sondern die haben eine Autovermietung angerufen und 15 Minuten später war der Wagen da.
Dem Autovermieter habe ich diverse Blankoformulare unterschrieben, er wollte lediglich eine Kopie des Unfallberichtes der Polizei haben.

Den Wagen benötige ich eingentlich nicht um damit zur Arbeit zu kommen, das könnte ich auch (noch) mit ÖPNV, sondern wie geschrieben, bauen wir gerade und ich muss mehrmals die Woche zur Baustelle, das sind pro Strecke 40 km (also 80 insgesamt) und eine Zuganbindung etc gibt es nicht dorthin.
Da meine Frau unseren Zweitwagen hat und andere Arbeitszeiten als ich habe, kann ich auf diesen nicht zurückgreifen, denn sie arbeitet mitten in der Pampa, ebenfalls ohne ÖPNV Anschluß und benötigt zwingend ein KFZ.

Welchen Tarif ich für den Leihwagen habe, weiß ich nicht, habe auch keine Durchschrift oder ähnliches bekommen.

Sollte ich nun besser den Leihwagen zurückgeben ? :oops:

Udn was ist mit der Abtrittserklärung, komme ich aus der Nummer nochmal raus? :o

Werde das alles heute dem Anwalt vortragen.

...werde immer ratloser...... :(

P.S: Auf dem Unfallbogen ist der Verursacher als 01 angegeben, allderdings steht dort auch, eine Unfallanzeige wird gefertigt, da !!!! und dann ist angekreuzt "unklare Sach oder Rechtslage". Was soll das schon wieder bedeuten ? Die Polizei hat auch noch erwähnt, dass wir auch eine Anzeige per Post bekommen, jetzt weiß ich aber nicht welche genau, die vom Verursacher ?

Werde übrigens alle Formulare vom Anwalt ausfüllen lassen !
Poldi-NRW

Beitrag von Poldi-NRW »

Die Polizei nimmt nur den Unfall auf. Mehr nicht.
Richtig, aber ein Indiz ist wer in welcher Spalte des Unfallberichtes steht, danach gehen auch die Autovermieter ob sie einen Wagen auf Abtretungserklärung rausgeben oder erstmal nur unter Vorbehalt einer späteren Rechnungsstellung an den Mieter und eindeutiger wird es wenn jemand ein Verwarnungsgeld zahlen musste, dann war die Lage auch aus Sicht der Polizei eindeutig. Ich habe beim letzten Crash auch darauf bestanden, daß der andere verwarnt wird, mein Anwalt hatte mir damals schonmal diesen Tipp gegeben, dann ist die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherungen einfacher.

Klar kann letztendlich vor Gericht alles anders sein, aber so sind schonmal Fakten geschaffen und die Polizei schreibt ja nur dann ein Verwarngeld wenn es eindeutig ist, wenn sie es eh nicht von selber machen.


Frank, nichts unterschreiben wenn man nicht ganz klar ist oder sich nicht sicher ist, es kommt bei einem so grossen Schaden ja nicht auf ein paar Stunden oder Tage an.

Wenn Du den Leihwagen direkt nach dem Unfall bekommen hast, wäre der Unfallersatztarif ja wahrscheinlich berechtigt. Wenn Du mehr als 35 km am Tag fährst, ist ein Leihwagen sicherlich berechtigt, nur halt nicht z.B. in dem Fall, Du fährst zweimal die Woche z.B. nur einkaufen je 2 km damit, da wäre dann ein Taxi billiger gekommen. Das wird Dir aber dein Anwalt alles erklären, auch musst Du dich mit einem Kleinwagen nicht begnügen.

Mit der Abtrittserklärung ist ja durchaus ein sinnvoller Weg wenn man reparieren lassen will und nicht Schuld ist, aber wenn ich reparieren lassen will, würde ich das auch den Anwalt regeln lassen. Mit der Abtrittserklärung bin ich drauf gekommen, da Werkstätten gerne reparieren anstelle neu zu verkaufen je nach Fall und vor allem bei Abtrittserklärungen. Wenn der Schaden in Höhe 8000 Euro liegt kann die Werkstatt an Material und Arbeit einiges verdienen, wenn Du einen neuen Wagen kaufst oder einen Gebrauchten sitzt da oft weniger drin an Gewinnspanne. Und gerade bei Abtrittssachen wird oftmals mehr repariert oder ersetzt als wenn Du einen Schaden ohne Abtrittserklärung reparieren lassen würdest, es wird dann alles gemacht wie vom Gutachter gefordert, selbst wenn ein Teil durchaus noch brauchbar wäre, der Gutachter es aber anders eingestuft hat wird es ersetzt, wenn Du das Auto selber in Reperatur geben würdest, dürfte der Kunde nachher evtl. meckern warum ein Teil welches noch in Ordnung ist ersetzt wurde. Klar wenn man nicht Schuld ist, will man auch wieder neue Teile, aber das erklärt ein wenig warum Händler durchaus auch schwere Schäden reparieren wollen.

Ich persönlich würde das Gutachten abwarten und entscheiden, wenn wirklich was verzogen ist, würde ich es mir gut überlegen, bei einem nicht zu hoffenden neuen Unfall, können gerade wieder gezogene Teile an den vorherigen Knickstellen viel leichter nachgeben als vorher, somit kann (!) je nach Schaden und Reperatur die Crashsicherheit nicht mehr dem Original entsprechen.
Und ohne Anwalt müsstest Du dich auch mit der gegnerischen Versicherung selber mit der Wertminderung des Fahrzeuges rumschlagen die ein Auto ja nach einem Unfall haben kann und wenn deine Frau im Krankenhaus war oder bei einem Arzt, Unterlagen mit zu Anwalt nehmen oder nachreichen.
Poldi-NRW

Beitrag von Poldi-NRW »

P.S: Auf dem Unfallbogen ist der Verursacher als 01 angegeben, allderdings steht dort auch, eine Unfallanzeige wird gefertigt, da !!!! und dann ist angekreuzt "unklare Sach oder Rechtslage". Was soll das schon wieder bedeuten ? Die Polizei hat auch noch erwähnt, dass wir auch eine Anzeige per Post bekommen, jetzt weiß ich aber nicht welche genau, die vom Verursacher ?
Anwalt fragen, ohne Anwalt nichts sagen, vorallem nicht im Bogen der gegnerischen Versicherung, das füllt alles der Anwalt aus :-)
In der Regel ist es so, daß dann auf dem Revier eine Unfallanzeige gefertigt wird, die dann an die Staatsanwaltschaft weitergeht (bei Unfällen mit Personenschäden immer) und man dann entweder unter der Anwalt dann unter dem Aktenzeichen des Vorganges bei der Polizei Einsicht nehmen kann und bei Verfahren der Staatsanwaltschaft alle angeschrieben werden.
Wenn Sachlage unklar dasteht, wird es etwas schwieriger, im Prinzip wäre es sinnvoll wenn ein Zeuge Aussagen könnte, daß deine Frau bereits gestanden hat bevor ihr jemand hinten reingefahren ist und sie nicht erst auf den Vordermann und der LKW dann bei euch hinten drauf.

Dann viel Glück beim Anwalt und Gruss in meine beiden Nachbarstädte Kamen und Hagen.
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frank_ha
Frischling
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Beitrag von frank_ha »

Thanks, übrigens meine Frau stand, und hinter ihr stand ein LKW. Dahinter kam dann der 01 und krachte dem LKW der hinter meiner Frau stand rein und meine Frau wurde durch den LKW hinter ihr auf den Vordermann geschoben.

Will heissen, der LKW hinter meiner Frau wurde auch komplett in die Mangel genommen, von vorne und hinten. Deswegen sind wir auf dem Unfallbogen 03, von insgesamt 4 beteiligten.

Eine kleine Massenkarambolage sozusagen.
Poldi-NRW

Beitrag von Poldi-NRW »

Dann sollte es eigentlich klar sein von der Schuldfrage her, da kann man nur froh sein, daß da noch ein LKW als Puffer zwischen war :-)
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