Fahrzeug in Eigenregie richtig zulassen und versichern

Allgemeines zum Thema Forum, Auto, Skoda
Benutzeravatar
BlueScorpion
Alteingesessener
Beiträge: 279
Registriert: 22. Oktober 2005 15:13
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2006
Modelljahr: 0
Motor: 1.6 MPI (BSE) - Vialle LPG
Kilometerstand: 112000
Spritmonitor-ID: 315760

Fahrzeug in Eigenregie richtig zulassen und versichern

Beitrag von BlueScorpion »

Hallo Forumgemeinde,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen, es geht um folgendes:

Ich möchte gern wissen, wie der Fahrzeugkauf sowie die Fahrzeugzulassung und -versicherung abzulaufen hat.

Was ich geklärt haben möchte ist, wie ich es anstellen muss, dass ich zwar den Wagen bestelle und auch kaufen/bezahle, sodass ich auch Eigentümer des Wagens bin, aber ein Elternteil - in Verischerungssprache - Halter und Versicherungsnehmer wird, um Ihren persönlichen logischerweise besseren Rabatt nutzen zu können.

Stehe ich, wenn ich den Wagen bestelle, schon in den Papieren, die dem Händler dann zugeschickt werden oder wird erst auf der Zulassungsstelle dort etwas eingetragen?
Kann ich überhaupt Eigentümer des Kfz sein, wenn wir bei der Versicherung Halter==Versicherungsnehmer angeben wollen?

Wäre auch froh, wenn mir jemand nochmal die Begrifflichkeiten erläutern könnte...
Versicherungsnehmer: ist derjenige der den Vertrag bei der Versicherung abschliesst.
Halter: ist wer? ist das gleichbedeutend mit dem - in meinem Verständis - Eigentümer des Kfz?

Ich hoffe jemand hat mich halbwegs verstanden und kann mir aus dem Irrgarten helfen :)

Danke
BluE
Benutzeravatar
SRT-Clan
Alteingesessener
Beiträge: 2352
Registriert: 18. Juli 2004 12:17
Bauart: Combi
Baujahr: 2011
Motor: 3.6
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 0

Beitrag von SRT-Clan »

In Fahrzeugbrief steht der Besitzer des Fahrzeugs, im Schein, wenn das Ding heute noch so heißt steht der Halter des Fahrzeuges, der dann auch Versicherungsnehmer ist, wenn die Doppelkarte auf ihn ausgestellt ist, und er das Fahrzeug auf seinen Namen versichert, in dem Fall ist es egal wem das Fahrzeug gehört.


hoffen nichts falsches geschrieben zu haben
StVo gilt auch für die Anderen
Benutzeravatar
BlueScorpion
Alteingesessener
Beiträge: 279
Registriert: 22. Oktober 2005 15:13
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2006
Modelljahr: 0
Motor: 1.6 MPI (BSE) - Vialle LPG
Kilometerstand: 112000
Spritmonitor-ID: 315760

Beitrag von BlueScorpion »

D.h. also, dass der Käufer im Brief steht und es ihm somit offiziell natürlich gehört, aber dass jmd drittes für den Wagen eine Versicherung abschliessen kann auf sich und somit Halter&VN des ihm nicht gehörenden Kfz werden kann!? Ok das wäre das was ich wissen wollte.

Kann mir jemand ncoh erklären wie es dann möglich ist, dass der Halter und der VN voneinander abweichen? Danach fragen alle Online-Versicherungstarifrechner immer und wenn sie abweichen gibts Preisaufschlag.

Danke Dir Robert8579
BluE
Benutzeravatar
Snow-White
Schneekönig
Beiträge: 2825
Registriert: 30. April 2005 23:32
Modell: 5E
Bauart: Limo
Baujahr: 2013
Modelljahr: 2013
Motor: 2.0 Diesel 150 CKF
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 0

Beitrag von Snow-White »

Der Fahrzeughalter wird bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief eingetragen. Der Fahrzeughalter kann sich vom Eigentümer und Fahrer unterscheiden. Juristisch ist der Fahrzeughalter derjenige, "der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt". Er ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sich das Fahrzeug im Gebrauch befindet. Er ist Träger der Gefährdungshaftung, die sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs ergibt.

Heißt meiner Meinung nach, ich versichere ein Fahrzeug, welches mir nicht gehört und das ich nicht fahre. Ich hafte mit meinem guten Namen für jemanden, den die Versicherung nicht kennt. Dafür nimmt die Versicherung einen Aufschlag. Hier gibbet es Leute vom Fach. Habe ich Schsse erzählt?
...die Embleme bleiben dran.
Benutzeravatar
BlueScorpion
Alteingesessener
Beiträge: 279
Registriert: 22. Oktober 2005 15:13
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2006
Modelljahr: 0
Motor: 1.6 MPI (BSE) - Vialle LPG
Kilometerstand: 112000
Spritmonitor-ID: 315760

Beitrag von BlueScorpion »

Und wo steht dann noch geschrieben dass ich der Eigentümer bin, wenn im Brief dann Halter eingetragen wird? Was bleibt mir als Eigentümer für ein Beweisstück? *schnief* ;)

Also wir wollen 3 Personen als Fahrer bei der Versicherung melden, einer davon mein Elternteil. Von daher werden wir namentlich der Versicherung bekannt sein, aber Ansprechpartner werden wir nicht sein, klar.
Lupolaner
Alteingesessener
Beiträge: 355
Registriert: 1. März 2005 11:12
Modell: 5E
Bauart: Combi
Baujahr: 2015
Modelljahr: 0
Motor: 2.0TDI-150PS
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 0

Beitrag von Lupolaner »

der kfz-brief, jetzt zulassungsbescheinigung teil hastenichtgesehen, ist der eigentliche nachweis über das eigentum am kfz - sozusagen die eigentumsurkunde! versicherungsnehmer für ein kfz und eigentümer müssen aber nicht identisch sein. genauso, wie auch ein käufer und späterer eigentümer nicht identisch sein müssen.
folgender vorschlag: selbst kaufen im autohaus, kfz-brief aushändigen lassen. ab zum versicherungsheini. dort doppelkarte ausfüllen lassen, da ist es noch egal, wer dort als versicherungsnehmer steht, denn die doppelkarte ist kein versicherungsvertrag, sondern nur 'ne zusage der versicherung über einen vorläufigen deckungsschutz. du kannst also das kfz richtig auf dich selber zulassen, kannst dann auch der halter des fahrzeugs sein. anschließend wieder zum versicherungheini und dort schließt dann z.b. der vater den versicherungsvertrag für ein "fremd"-kfz.
nun gut, hier wird der dritte wegen des "fremd"-kfz ein paar zuschläge hinnehmen müssen, aber im großen und ganzen rechnet es sich schon, wenn genug sf-rabatt bisher zusammengekommen ist. außerdem bist du weiterhin erst-eigentümer (ggf. bei wewiterverkauf wichtig).

du kannst allerdings auch das kfz kaufen und ein dritter läßt es auf sich zu... wenn's dicke kommt, bist du aber dein kfz los, da nur derjenige eigentümer des kfz ist, der im kfz-brief als solcher eingetragen ist...

also klar vor augen halten: wenn man das eine will, kriegt man nicht unbedingt das andere - überall nur die sahne ablöffeln, funktioniert nicht, aber man kann das beste draus machen. einfach mal den versicherungsheini deines vertrauens befragen, der sollte dir das mal durchrechnen. ich glaube aber, mit der eingangs von mir erwähnten methode spart man am meisten...
nach 18,5 Jahren Diesel - zuletzt OIII, 2.0 TDI Combi - Umstieg auf Superb 1.5 TSI Combi L&K + Schnickschnack seit Mai 2019
Benutzeravatar
insideR
Violaolist
Beiträge: 15138
Registriert: 20. März 2003 20:07
Baujahr: 0
Modelljahr: 0
Motor: keine Angabe
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 0

Beitrag von insideR »

Lupolaner hat geschrieben:...da ist es noch egal, wer dort als versicherungsnehmer steht, denn die doppelkarte ist kein versicherungsvertrag, sondern nur 'ne zusage der versicherung über einen vorläufigen deckungsschutz....
Nanana, wenn der Antrag nicht gemäß Versicherungsbestätigungskarte zustandekommt, kann das heftig Kohle kosten.
Wenn die Versicherung möchte, dass Herr Blue lediglich als Fahrer geführt wird, wird der Vertreter schon seine Gründe haben. Geht es um eine Zweitwagenregelung?
Wg der "Besitzurkunde": Im Kaufvertrag steh dein Name. Dass Besitztümer innerhalb von Familien offiziell umgeschrieben werden, intern aber anders genutzt werden, ist doch üblich.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
Benutzeravatar
Arno
Alteingesessener
Beiträge: 769
Registriert: 30. Juli 2004 08:59

Beitrag von Arno »

Hallo!
Ich kenn die Regelungen in eurem Land in der Beziehung nicht, aber was sagt eigentlich der Versicherungsberater (deiner oder der deines Vaters) dazu?
Ich nehme ja mal an, dass es da einen gibt, der sich auch mit der Materie perfekt auskennen sollte?!
Da hättest du dann Fakten und keine - mehr oder weniger - Vermutungen oder Auslegungsvarianten!
Nur so als Vorschag.....

Ciao, Arno
Wer später bremst, ist länger schnell ;-)!!
Bild
Benutzeravatar
BlueScorpion
Alteingesessener
Beiträge: 279
Registriert: 22. Oktober 2005 15:13
Modell: 1Z
Bauart: Combi
Baujahr: 2006
Modelljahr: 0
Motor: 1.6 MPI (BSE) - Vialle LPG
Kilometerstand: 112000
Spritmonitor-ID: 315760

Beitrag von BlueScorpion »

Guten Morgen,

erstmal vielen Dank für Eure bisherigen Hilfe.

Ich mit den Definitionen selbst Schwierigkeiten, darum fällts mir auch schwer, es verständlich zu formulieren.

Tatsache ist, dass bei der Versicherung - um nicht draufzahlen zu dürfen - der Halter auch der VN sein sollte.

Die Frage ist eben, kann ein Elternteil diese beiden "Rollen" einnehmen, während ich der Besteller&Käufer des Kfz bin?
Wenn ja, wer steht im Endeffekt in welchem Dokument drin?
Wenn nein, dann muss mein Elternteil das Kfz selbst bestellen&kaufen nehme ich mal an.

@arno
Die Versicherung haben wir befragt und sie sagen halt dass es möglich ist, dass ich es kaufe und in meinem Fall meine Mutter dann Halter&VN wird (und eingetragener Mitfahrer werden muss). Da ist aber für mich nicht klar, ob ich dann noch Eigentümer des Kfz bleibe.
Benutzeravatar
insideR
Violaolist
Beiträge: 15138
Registriert: 20. März 2003 20:07
Baujahr: 0
Modelljahr: 0
Motor: keine Angabe
Kilometerstand: 0
Spritmonitor-ID: 0

Beitrag von insideR »

1. Wen interessierts, wer Eigentümer ist, außer demjenigen der glaubt, mit Eigentum hätte man einen längeren Schwanz.
2. Vertraust du deiner Mutter?
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
Antworten

Zurück zu „Übergreifende Themen - Allgemein“