Rücktrittsrecht?

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RuHe
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Rücktrittsrecht?

Beitrag von RuHe »

Leider habe ich kein entsprechendes Thema in der Suche gefunden.

Also es geht um folgendes:

Ich habe mir am 3.März 2006 einen Octavia RS TDI bestellt.
Als Liefertermin wurde mir immer die KW 28 genannt.
Mein Auto ( o2 BJ 2005 ) musste ich natürlich auch schon verkaufen.
Jetzt sind wir in der KW 35 und mein Auto immer noch nicht da.

Jetzt würde ich meinem :D gerne Feuer unterm A---h machen,
nur weiss ich nicht inwieweit die Überziehung des Liefertermins rechtlich begrentzt ist.

Ich habe zwar seit 2 Wochen einen Ersatzwagen aber den muss ich 1 mal tag gegen einen
anderen tauschen weil mein händler die für irgendwelche Probefahrten braucht.
Dann stell ich den frisch vollgetankten Ersatzwagen zu ihm und bekomm einen total leeren und muss wieder tanken gehen.
Ausserdem geht mir die ewige umladerei auf den Sack!
Ich brauche beruflich mein Auto jeden Tag und muss sogar einige Termine auslassen.
Wenn ich z.B gerade den 45 PS Fabia habe, kann ich nicht in irgenwelche gebirgs oder sogar Gletscherregionen fahren
wo ich mir bereits mit meinem 1.9 TDI schwer getan habe!

Was kann man da machen?
Soll ich mit der Stonierung drohen und irgendwas einfordern oder wie würdet Ihr vorgehen?
Oder soll ich mir einfach ein anderes Auto bestellen, einen a4 oder passat oder so?

Vielleicht hat da schon jemand erfahrungen gesammelt.

Besten Dank im Vorraus!

Rudi
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diwa68
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Re: Rücktrittsrecht?

Beitrag von diwa68 »

RuHe hat geschrieben: Mein Auto ( o2 BJ 2005 ) musste ich natürlich auch schon verkaufen.
Warum dieses?
Octavia I Combi 1,9TDI 81kw Style, BJ 2004, Twintec Rußfilterkat
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RuHe
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Beitrag von RuHe »

Nachdem man mir die KW 28 versichert hat,
habe ich auch mit dem Käufer meines Autos die KW 28 ausgemacht.

Ich habe ihn eh noch Woche um Woche vertröstet aber irgendwann (~KW 32) musste ich ihn
verkaufen sonst wäre er abgesprungen und den Preis hätte ich nie mehr bekommen.
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Dr. PuuhBaer
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Beitrag von Dr. PuuhBaer »

Hast du den Liefertermin KW 28 schriftlich? Meistens lassen sich die Händler nicht drauf festnageln. Da es sich um eine Überschreitung des vorraussichtlichen Liefertermins um mehr als 6 Wochen handelt, solltest du schriftlich eine Frist - z.B. 4 Wochen - setzen und ggf. Nutzungsausfall (aufgrund der ausgelassenen Termine) anmahnen.
Zuletzt geändert von Dr. PuuhBaer am 28. August 2006 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Dr. PuuhBaer
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Beitrag von Dr. PuuhBaer »

IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadenersatz statt Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftete er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/R%C3%BC ... 11493.html
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Jopi
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Beitrag von Jopi »

Bedenken, daß das in Österreich u.U. anders geregelt sein kann. Ist zwar auch EU, aber ich würde mich als "Ösi" konkret in Ösiland informieren, z.B. beim Verbraucherschutz, den Ihr mit Sicherheit auch habt.
Opel Astra GSe Sports Tourer
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c.h.r.i.s
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Beitrag von c.h.r.i.s »

Wie kommst Du darauf, dass Dein Auto bei Skoda schneller gebaut wird, wenn Du Deinen Händler nervst? Wenn die Produktionsengpässe haben, wird er daran wohl kaum was machen können.
Die Tatsache, dass vor wenigen Wochen 1800 Neufahrzeuge durch Hageschaden unverkäuflich wurden, macht die Sache sicher nicht einfacher.

Vom Vertrag zurückzutreten ist ja auch keine Lösung, da Du auch bei einem anderen Wagen wieder von vorne warten mußt. (Es sei denn, Du kaufst einen gebrauchten)

Aber vielleicht kannst Du auf einen vernünftigen dauerhaften Leihwagen bestehen.

Gruß, chris
O² Combi Ambiente 2.0 TDI DPF , Black-Magic, Audience mit Soundsystem, MuFuLeLe, SD, AHK,GRA, EZ 23.01.2006 Bild
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Dr. PuuhBaer
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Beitrag von Dr. PuuhBaer »

c.h.r.i.s hat geschrieben:Vom Vertrag zurückzutreten ist ja auch keine Lösung, da Du auch bei einem anderen Wagen wieder von vorne warten mußt. (Es sei denn, Du kaufst einen gebrauchten)
Du würdest aber ja sicher auch nicht zum Spielball des Händlers werden wollen und immer wieder ein neuen Leih- / Ersatzwagen bekommen? Auch wenn ihm die Hände gebunden sind, setzt der Händler wahrscheinlich auch darauf. Im Falle eines Rücktritts wird er aber sicher keine Mühe haben, den RS TDI an einen anderen Kunden zu verkaufen :D
c.h.r.i.s hat geschrieben: Aber vielleicht kannst Du auf einen vernünftigen dauerhaften Leihwagen bestehen.
Das wäre sicher eine Lösung :-)
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