beleuchtungseinrichtungen am/im kfz bedürfen einer typenzulassung. darunter fallen auch die leuchtmittel selbst.
siehe
§49a StVZO
wenn die LED weiss (oder rot für rücklicht) ist UND eine typzulassung hat ist sie erlaubt.
hat sie das nicht ist sie nicht erlaubt. inwiefern das bei standlicht noch auffällt oder relevant ist sei dahingestellt.
alle anderen farben ausser weiss haben meist die kombination blau-rot-weiss zuf folge.
blaues binklicht
rote kelle
weisser mängelbericht
und wenn der beamte knätschig ist ein paar teuro für die staatskasse.
die netten beamten hier lassen sich bei ansonsten auch auffälligen fahrzeugen dann meist SEHR viel zeit bei der suche nach sonstigen nicht konformen teilen und legen auch mal ein fahrzeug still....
immer aufpassen, man muss die herren nicht auch noch aus der ferne durch blaue LED's oder neonröhren auf sich aufmerksam machen. auch nebelscheinwerfer bei strahlender sicht erregen die aufmerksamkeit
CU Gremlin