Wie bestrafen wir ihn eigentlich?Chief hat geschrieben:Da man ja auch nen 1er so misshandeln kann hab ich mal in den allgemeinen Bereich verschoben.
Heizstrahler verbrennt Autotür
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
Die Versicherung sieht es nicht als Fahrlässig an die Garage zu beheizen, um Morgens in ein eisfreies Fahrzeug zu steigen. Ich habe als nicht! Kristallkugel-Besitzer alles Menschenmöglich unternommen um einen Brand zu verhindern. Von Herstellern solcher Geräte verlange ich als Kund einfach das sie mir nicht den letzten Schrott verkaufen, und nach 5 Betriebsstunden sich nicht einfach eine Schlauchpressung löst. Aber das ist eine andere Geschichte, und an den Hersteller bin ich auch schon herangetreten. Natürlich sind die in solchen Fällen nicht die Schnellsten, und ich werde das einfach durch meinen Rechtsbeistand klären lassen. Fertig.Aus,Schluss!!!
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
:motz:
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
Hoppla, das sieht aber übel aus! Sorry, ich käme nie auf die Idee solch Gerät unbeaufsichtigt über mehrere Stunden zu betreiben!
Spaß ist, was man drauß´ macht... Bilder Chefsache
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
Moin,
Meine Frage, ob der Hersteller den unbeaufsichtigten Betrieb überhaupt gestattet, wurde bisher auch geflissentlich ignoriert.............
Grüße
Torsten
Ich auch nicht!Chief hat geschrieben:Sorry, ich käme nie auf die Idee solch Gerät unbeaufsichtigt über mehrere Stunden zu betreiben!
Meine Frage, ob der Hersteller den unbeaufsichtigten Betrieb überhaupt gestattet, wurde bisher auch geflissentlich ignoriert.............

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Torsten
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
aua, ja ist denn schon Sylvester bei Dir gewesen?
Da bin ich ebenfalls gespannt, wie das ausgeht!!
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
Ach du Scheis..., sieht ja übel aus.
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
Der gleichen, steht nichts in Bedienungsanleitung, und länger als eine Stunde hatte ich es auch unbeaufsichtigt nicht gelassen.„Hinterher ist man immer klüger“TorstenW hat geschrieben:Moin,
Meine Frage, ob der Hersteller den unbeaufsichtigten Betrieb überhaupt gestattet, wurde bisher auch geflissentlich ignoriert.............![]()
Grüße
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
Ohne jetzt ganz abzuschweifen. Wer kauft sich einen Heizstrahler, stellt ihn ordnungsgemäß auf (unterstell ich dem TE jetzt mal) um wie in dem Fall eine Garage zu erwärmen und steht dann stundenlang neben dem Ding um es zu beaufsichtigen? Ich glaube keiner von euch. Das ganze kann man jetzt mit elektrischen Heizlüftern, Waschmaschinen, Geschirrspülern, dem Braten im Ofen etc. fortführen. Die Versicherung, ggnf. der Hersteller werden es sicher so sehen um sich aus der Haftung zu winden. Aber wir hier, sollten etwas Realitätsnah bleiben und nicht allzu Oberlehrerhaft den TE verurteilen. 

Ich bin dann mal weg.
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Re: Heizstrahler verbrennt Autotür
TRC hat geschrieben:Ihr sprecht hier immer davon "wenn es keine grobe Fahrlässigkeit war". Die meisten Versicherungen schließen mittlerweile grobe Fahrlässigkeit mit ein, Ausnahmen Alkohol und rote Ampel.
Nicht ganz. Seit 2008 gibt es ein neues Versicherungsgesetz was besagt, dass auch bei grober Fahrlässigkeit gezahlt werden muss. Dies ist in Prozentanteilen gestaffelt - je schwerwiegender die gF, desto größer der zu zahlende Anteil. Eine von vielen Quellen zum Thema: hier