angel u2d hat geschrieben:In den Brief wird nix eingetragen immer nur in den Schein, dafür brauchst du den Brief nicht der wird nur bei anmelungen/ummeldungen/abmeldungen benötigt
Um nochmal auf diese Thematik darauf zurück zu kommen.
Dies gilt aber nur wenn man tatsächlich noch im Besitz des alten Brief plus Schein ist. Mit dem EU-Zeugs siehts wieder ganz anders aus.
Habe vor kurzem auch meine Rad-/Reifenkombination plus Tieferlegung eintragen lassen. Sehr wohl wurde da eine neue Zulassungsbescheinigung 1+2 ausgestellt usw. :motz: Brief und Schein gibts ja(fast) nicht mehr seitdem auch die EU das Besitz- und Eigentumsrecht der Deutschen nicht anerkennt..
Habe den Prüfer und auch die bei der Zulassungstelle extra drauf angesprochen. Sobald am Fahrzeug Veränderungen durchgeführt werden durch welche die Betriebserlaubnis erlischt, muss nach erlangen des Gutachten(TÜV usw) eine neue ausgestellt werden. Das beinhaltet leider nur die Kombination mit Schein 1 + 2.. :motz: ....also ist ne rennerei zur Zulassungsstelle angesagt incl. den anfallenden Gebühren.
Vom TÜV bekommste dann nur Zitat: "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis"...Notiz: "Dies ist keine BE und dient ausschliesslich zur Vorlage bei der Zulassungsstelle"
Und noch ein Tipp am Rande:
sehr gerne werden beim TÜV und der Zulassungsstelle ältere Sondereintragungen dann nicht mehr in die neuen Papiere übernommen. Sobald das neue Exemplar gedruckt ist erlöschen die alten Eintragungen unwiderruflich!!